



| 1888 | Sechs Berliner Zimmerleute führen den ersten "Lehrkursus über die Erste Hilfe bei Unglücksfällen" durch. |
| 1896 | Erste Sanitätsdienst-Gruppe entsteht als "Arbeiter-Samariter-Kolonne" in Berlin. |
| 1909 | Arbeiter-Samariter-Gruppen in Berlin, Dresden, Meißen, Köln, Hamburg und Eberfeld schließen sich zum Arbeiter-Samariter-Bund zusammen. |
| 1910 | Erste Bundestagung in Dresden |
| 1920 | Wismar, Bildung eines Kreisverbandes |
| 1922 | Gründung des ASB-Kreises Mecklenburg/Pommern |
| 1933 | Verbot und Auflösung des ASB durch die NS-Regierung |
| 1945 | Neuzulassung des ASB im westlichen Teil Deutschlands |
| 1952 | Offizielle Anerkennung des ASB durch BRD-Behörden, Entwicklung eines flächendeckenden Netzes von Kreis- und Ortsverbänden in der BRD |
| 1989 | nach der Wiedervereinigung Deutschlands Wieder- und Neugründungen von ASB-Verbänden in den neuen Bundesländern |
| 1990 | Güstrow, 27. Januar: Wiedergründung des ASB-Ortsverbandes |
| 1990 | Güstrow, 22. September: Gründung des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. |



Der ASB erfüllt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und wohltätige Zwecke und ist Anbieter sozialer Dienstleistungen und Verteidiger sozialer Rechte, z. B. durch das Einbringen sozialpolitischer Themen in die öffentliche Diskussion.
Die vom ASB angebotenen Hilfen erhalten alle Menschen ohne Ansehen ihrer
politischen, ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit.
Nach diesem Grundsatz handelt der ASB seit seiner Gründung im Jahre 1888.
Unser Leitmotiv: "Wir helfen hier und jetzt"